Trinkwasserprobenahme & Legionellenprüfung

Normgerecht. Rechtssicher. Regional in Dortmund & Umgebung.

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel – jeden Tag, in jedem Gebäude. Ich unterstütze Betreiber, Hausverwaltungen und Einrichtungen bei der fachgerechten Probenahme gemäß Trinkwasserverordnung – zuverlässig, strukturiert und in Zusammenarbeit mit einem akkreditierten Labor.

Sauberes Trinkwasser wird aus einem Wasserhahn in ein Glas gefüllt.

Staatlich geprüfter Desinfektor

Fundierte Hygiene- und Präventionskompetenz – besonders wichtig in sensiblen Einrichtungen.

Qualifizierter Probenehmer

Strukturiert, normgerecht, dokumentiert – für belastbare und rechtssichere Ergebnisse.

Zusammenarbeit mit akkreditiertem Labor

Abstimmung der Entnahmestellen & Übergabe an ein Labor nach akkreditierten Standards.

Warum regelmäßige Untersuchungen wichtig sind

Unsichtbare Risiken wie Legionellen können entstehen, ohne dass sie sofort erkennbar sind. Sie können schwere Erkrankungen verursachen – jedes Jahr erkranken zahlreiche Menschen daran. Regelmäßige Untersuchungen der Trinkwasseranlage sind daher ein zentraler Bestandteil von Gesundheitsschutz und Betreiberverantwortung.

Betreiberpflicht

Pflichten aus der Trinkwasserverordnung erfüllen – nachvollziehbar dokumentiert.

Rechtssicherheit

Normgerechte Probenahme nach technischen Regeln & Labor-Arbeitsanweisungen.

Risiko minimieren

Hygienische Auffälligkeiten früh erkennen – bevor es zu Schäden oder Beschwerden kommt.

Symbolisches Bild: Mikroorganismen in einem Wassertropfen.
Legionellen & hygienische Belastungen sind unsichtbar – Untersuchungen schaffen Klarheit.

Leistungen

Probenahme und Untersuchungen passend zu Objekt, Nutzung und Anlass – sauber abgestimmt und normkonform umgesetzt.

Legionellen‑Probenahme

Gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen in Warmwasseranlagen, z. B. in Mehrfamilienhäusern, Pflegeeinrichtungen, Hotels, Sportanlagen und Gewerbeobjekten.

Mikrobiologische Trinkwasseruntersuchungen

Probenahme auf relevante Hygieneparameter wie E. coli, Enterokokken, Koloniezahl oder Pseudomonas – z. B. bei Auffälligkeiten, Beschwerden, Routine oder behördlicher Anordnung.

Proben nach Neubauten oder Umbauten

Mikrobiologische Freigabeuntersuchungen vor Inbetriebnahme oder nach baulichen Veränderungen an Trinkwasseranlagen.

Nachproben & Kontrolluntersuchungen

Begleitende Untersuchungen bei Auffälligkeiten oder zur Kontrolle nach durchgeführten Maßnahmen.

Untersuchungspflicht & rechtliche Grundlagen

Einordnung für Betreiber: Wann Legionellenprüfungen in der Regel erforderlich sind – und auf welcher Grundlage sie erfolgen.

Wann besteht eine Untersuchungspflicht auf Legionellen?

Eine Untersuchungspflicht besteht in der Regel bei zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen,

  • wenn der Trinkwassererwärmer mehr als 400 Liter Inhalt hat
  • oder wenn sich mehr als 3 Liter Wasser in einer Leitung zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle befinden

Sind zusätzlich Duschen oder andere Einrichtungen mit Wasservernebelung vorhanden, muss das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen untersucht werden.

Rechtliche Grundlagen

Die Trinkwasseruntersuchungen erfolgen auf Grundlage der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sowie der geltenden technischen Regeln. Betreiber von Trinkwasseranlagen sind verpflichtet, die hygienische Qualität des Trinkwassers sicherzustellen und erforderliche Untersuchungen durchführen zu lassen.

Zum Gesetz: TrinkwV (2023)

Die Probenahme erfolgt nach den Vorgaben des kooperierenden akkreditierten Labors.

Für wen ich arbeite

Typische Auftraggeber und Objekte – regional betreut, mit klarer Terminabstimmung und einem festen Ansprechpartner.

  • Hausverwaltungen
  • Wohnungsgesellschaften
  • Pflege- und Gesundheitseinrichtungen
  • Hotels und Sportanlagen
  • Arztpraxen und Kitas
  • Gewerbeobjekte
  • Betreiber von Trinkwasseranlagen
  • Private Vermieter
Braun verfärbtes Wasser läuft in ein Waschbecken.
Bei Auffälligkeiten oder Umbauten: Ursachen klären und Maßnahmen sauber begleiten.

Untersuchungsintervalle (typisch)

Je nach Nutzung gelten unterschiedliche Intervalle – ich unterstütze bei Einordnung und Terminierung.

Vermietete Gebäude

alle 3 Jahre

Legionellenprüfung bei Großanlagen (typisch).

Öffentlich / gewerblich

jährlich

Legionellenprüfung (typisch).

Anlassbezogen

nach Bedarf

Bei Auffälligkeiten, Beschwerden, Neubau oder Umbau.

Gut zu wissen: Die Kosten für Legionellenuntersuchungen sind in vermieteten Gebäuden in der Regel umlagefähig. Verstöße gegen die Trinkwasserverordnung können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 € geahndet werden.

Arbeitsweise & Qualität

Saubere Hygiene, saubere Dokumentation – für verlässliche und rechtssichere Ergebnisse.

Normkonforme Probenahme

Gemäß Trinkwasserverordnung, technischen Regeln und den Arbeitsanweisungen des akkreditierten Labors.

Auditierte Arbeitsweise

Regelmäßige Überprüfung von Hygiene, Dokumentation und Geräten zur Sicherstellung gleichbleibender Qualität.

Koordinierte Umsetzung

Bei technischem Handlungsbedarf Abstimmung mit einem erfahrenen Sanitärunternehmen – fachgerecht und planbar.

Durch meine Qualifikation als staatlich geprüfter Desinfektor verfüge ich über fundierte Fachkenntnisse im Bereich Hygiene, Infektionsprävention und mikrobiologische Zusammenhänge – besonders wichtig in sensiblen Einrichtungen.

Kontakt / Anfrage

Beschreibe kurz Objekt, Nutzung und Anlass – ich melde mich mit Rückfragen oder einem passenden Angebot.